Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Gleich x Anders e.V.) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.gleichxanders.de/.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 15.05.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Gleich x Anders e.V.
Elisabeth-Kern-Straße 76
64295 Darmstadt
Telefon: 0177-9243314
Mail: info@gleichxanders.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Prüfschritt 9.4.1.1 – Korrekte Syntax

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Bei der Prüfung der Website wurden kleinere Abweichungen von der formalen HTML- oder CSS-Spezifikation festgestellt. Diese betreffen u. a. eine unbekannte CSS-Property, fehlerhafte Attribute oder mehrfach verwendete IDs, wie sie teilweise durch das eingesetzte WordPress-CMS oder einzelne Plugins/Themes erzeugt werden.

Eine Behebung dieser Syntaxfehler würde umfangreiche Änderungen an der CMS-Struktur oder die Entwicklung eigener barrierefreier Templates erfordern. Dies wäre für die Organisation mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden – sowohl technisch als auch wirtschaftlich –, insbesondere da keine negativen Auswirkungen auf die tatsächliche Barrierefreiheit nachgewiesen wurden.

Die gesamte Website wurde zusätzlich mit einem aktuellen Screenreader von einer versierten Nutzerin manuell getestet. Dabei konnten keine Einschränkungen bei der Nutzung festgestellt werden. Die Inhalte und Bedienelemente waren vollständig zugänglich und verständlich.

Evaluationsmethode

Inhaltliche/Technische Grundlage für die Überprüfung ist der BIK BITV-Test / EN 301 549 (Web). Die EN 301 549 enthält neben den WCAG 2.1-Kriterien für den Bereich Web weitere verpflichtende Anforderungen. Weitere Informationen zu den einzelnen Prüfschritten finden Sie hier: https://bitvtest.de/pruefverfahren/bitv-20-web

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen

Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.05.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 15.05.2025 überprüft.

Quelle: eRecht24